Ablauf und Honorar
Am Anfang steht meist ein kurzes telefonisches Kennenlernen. Du kannst mir schildern, womit Du kommen möchtestn und welche Themen Dich bewegen. So lässt sich klären, ob mein Angebot für Dein Anliegen passend ist und welche Form der Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.
Wenn wir uns für eine gemeinsame Arbeit entscheiden, vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Gespräch. Das kann entweder online oder auch persönlich stattfinden. Dieses Gespräch dient dazu, anzukommen, zu sortieren und ein erstes Verständnis für Deine
Situation zu entwickeln. Oft entsteht schon hier mehr Klarheit darüber, was Du brauchst und wohin sich der Prozess entwickeln kann.
Die Gespräche dauern in der Regel 60 Minuten.
In manchen Situationen kann eine längere Sitzung von 90 Minuten sinnvoll sein, zum Beispiel bei komplexen Themen oder gemeinsamen Gesprächen mit Angehörigen. Wie häufig und in welchem Abstand die Termine stattfinden, richtet sich nach Deinem Anliegen.
Manche Menschen kommen für ein einzelnes Klärungsgespräch, andere über einen längeren Zeitraum in regelmäßigen Abständen.
Alles geschieht in Absprache und Ihrem eigenen Tempo entsprechend.
*Bitte beachte: Meine Arbeit ersetzt keine ärztliche, heilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung – sie begleitet dich auf deinem persönlichen Weg ergänzend oder eigenständig.
Honorar
Einzeltermin (60 Minuten): 90,00 Euro
Einzeltermin (90 Minuten): 120,00 Euro
„Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG ist der Rechnungsbetrag nicht umsatzsteuerpflichtig.“
Die Bezahlung erfolgt nach der Sitzung per Überweisung. Du erhältst nach jeder Sitzung eine Rechnung per E-mail oder per Post zugeschickt.
Kostenerstattung
Meine Angebote richten sich an Selbstzahler:innen.
Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind somit Privatleistungen.
Absagen von Terminen
Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar von EUR 50,00 zu erheben, da der Termin dann in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.